1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgenden AGB genannt) beruhen auf Schweizer Recht und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Nstone AG (nachfolgend „Nstone“) und ihren Auftraggebern/innen (nachfolgend „Kunden“) genannt. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von allen Parteien schriftlich bestätigt werden.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Allgemeine Irrtümer sind Nstone vorbehalten und berechtigen Nstone zum Vertragsrücktritt, besonders wenn Irrtümer aufgrund von Warenfehlbeständen entstehen.

Gerichtsstand ist das Handelsregisterkanton Aargau, Gericht Aarau.

 

  1. Gültigkeit und Auslegung von Offerten

Nstone verkauft Natursteinartikel an natürliche (Verbraucher) und juristische Personen (Unternehmen).

Preislisten, Prospekte und die Website enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, so fern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt.

Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunden Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum von Nstone. Ohne Einwilligung von Nstone darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche von Nstone als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.

Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Nstone bestätigt die Annahme schriftlich per Fax oder E-Mail, oder in einem mündlichen Kaufgespräch.

Wünscht der Kunde eine Änderung gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm Nstone innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkung sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat.

 

  1. Vetragsschluss

Sobald Sie die AGB angenommen haben und die Bestellung abgesendet wurde, ist Ihre Bestellung verbindlich. Nstone nimmt Ihre Bestellung an, indem wir Ihnen eine Annahmebestätigung via Mail, Fax oder Post zukommen lassen, oder die Bestellung innert 5 Tage ausführen.

Die Ware bleibt so lange im Eigentum von Nstone, bis der Kunde keine vollständige Zahlung der Bestellung geleistet hat.

 

  1. Lieferbedingungen

Die Lieferung der Ware übernimmt eine Spedition für Nstone. Waren können zwischen Montag und Freitag geliefert werden. Gegen einen Aufpreis besteht auch die Möglichkeit, dass die Ware an einem Samstag geliefert wird.

Damit die Ware geliefert werden kann, muss der Lieferort sicher angefahren werden können.

Dies bedeutet, dass es für den Lieferwagen eine Halte- und Wendemöglichkeit geben muss. Der Untergrund muss sich zur Entladung eignen (Beton oder vergleichbarer Untergrund) und weder den Spediteur noch die Ware gefährden. Der Kunde nimmt mit Bestätigung der AGB zur Kentniss, dass auf Schotterstrassen und Kopfsteinpflastern keine Ware entladen werden kann. Ausserdem braucht es ausreichend Platz, um die Ware entladen zu können.

Der Kunde gibt mit der Bestätigung der AGB an, dass er sich darüber im Klaren ist, dass die Ware mit LKW´s angeliefert wird. Diese LKW´s können je nach Bestellung 12 – 40 Tonnen schwer sein. Der Kunde muss Nstone umgehend informieren, wenn es Probleme bei der Lieferung aufgrund der Zufahrtsstrasse geben könnte.

Weiters muss die Entladestelle eben sein. Bei einem Gefälle kann die Ware nicht entladen werden.

Bei unmöglicher Lieferung aufgrund der genannten Fälle, oder bei unzureichender Information des Kunden zur Zufahrtsstrasse und zum Entladungsort übernimmt der Lieferant keinerlei Haftung.

Falls der Entladungsort nicht sicher angefahren werden kann, wird die Ware am nächstmöglichen geeigneten Ort entladen. Falls es keine Entladungsmöglichkeit gibt, werden die Mehrkosten für den Rücktransport dem Kunden zugerechnet.

Wenn kein fixes Lieferdatum vereinbart wurde, wird der Spediteur Sie ein bis zwei Tage vor der Anlieferung kontaktieren und auf die Lieferung hinweisen. Ansonsten gilt der Liefertermin.

Nstone behaltet sich eine Verschiebung des Liefertermins wegen höherer Gewalt vor.

Der Kunde ist selbst für die Entsorgung vom Einweg – Verpackungsmaterial zuständig. Nstone nimmt keinerlei Einweg – Verpackungsmaterial zurück, ausser der Kunde macht von seinem Warenrückgaberecht Gebrauch.

 

  1. Gefahrtragung

Mit dem Aufladen gehen Nutzen und Gefahr für die Ware auf den Kunden über.

Dies gilt auch für Lieferungen franko Baustelle.

 

  1. Zahlungskonditionen

Nstone bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

I.      Vorauszahlung per E-Banking

Der Kunde erhält von Nstone eine schriftliche oder elektronische Rechnung, die er innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist begleichen muss. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Nstone.

Falls Sie die Rechnung innert der angegebenen Frist nicht begleichen, sind Sie auch ohne ausdrücklicher Mahnung im Zahlungsverzug. Nstone behält sich vor Mahngebühren zu verrechnen. Nstone kann Dritte mit dem Inkasso beauftragen.

Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist die Nstone berechtigt,

I.      Forderungen gegen den Besteller sofort zu stellen
II.     oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen
III.    und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

 

  1. Gewährleistung und Mängel

Die Ware muss immer sofort nach Erhalt vom Kunden kontrolliert werden. Eventuelle Mängel müssen dann sogleich schriftlich gerügt werden. Die maximale Frist zur Mängelrüge beträgt 7 Tage. Reklamationen nach dieser Frist können nicht berücksichtigt werden und sind demnach nichtig.

Natursteine sind einzigartige Baustoffe. Deshalb können die Natursteine unterschiedliche Färbungen, Poren, Quarzadern, Trübungen, Haarrisse usw. aufweisen. Gerade diese Individualität macht Natursteine besonders.

Auch die Oberfläche von Natursteinen kann unterschiedlich ausfallen. Die Haptik kann sich innerhalb einer Lieferung unterscheiden, dies liegt an der natürlichen Beschaffung der Natursteine.

Keineswegs können natürliche Variationen im Naturstein als Mängel ausgewiesen werden. Demnach übernimmt Nstone auch keine Mängelhaftung für die natürliche Beschaffenheit von Natursteinen.

Beachten Sie auch, dass wir keinerlei Haftung für Rost und andere Metalloxide Einschüsse in den Natursteinen übernehmen und diese auch nicht als Mängel bezeichnet werden können, da diese bei Natursteinen von Natur aus vorkommen können. Wir weissen darauf hin, dass diese natürlichen Variationen grösstenteils ausgewaschen oder umgewandelt werden können.

Verfärbungen sind nur dann Mängel, wenn tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass es sich bei der Farbe nicht um eine natürliche Beschaffenheit des Steines handelt.

Dem Kunden wird angeraten 10 % mehr des Natursteines zu bestellen, um eventuelle Verschnitte, Aussortierungen und Reserven zu berücksichtigen.

Der Kunde nimmt eine Toleranz von bis zu +/- 5% an, was die Stärken des Natursteines angeht.

Der Kunde muss mit einen Bruch von bis zu 3% rechnen. Dies ist eine übliche Grenze und stellt demnach keine Grundlage für einen Mängelanspruch dar.

Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Nstone sind auf den Gesamtbetrag in Höhe des Wertes der Lieferung beschränkt. Auch übernimmt Nstone keine Haftung für Folgeschäden.

 

  1. Herstellerhinweise

Dem Kunden wird stark angeraten sämtliche Herstellerhinweise zu den Natursteinen und dem jeweiligen Zubehör zu beachten. Dies dient der Sicherheit aller Beteiligten und sorgt für eine nachhaltige Natursteinverlegung.

Nstone kann den Kunden Empfehlungen geben, diese ersetzen jedoch nicht die Miteinbeziehung eines Fachmannes vor Ort an der Baustelle.

Um Verfärbungen oder Schäden durch das Verlegezubehör auszuschliessen, wird stark angeraten an einer Probefläche die Reaktion des Natursteines zu testen. Nstone übernimmt keine Haftung für mangelnde Sorgfalt des Kunden.

 

  1. Rückgaberecht

Sie können innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Ware, Ihre bestellte Ware zurückgeben, sofern der Warenwert nicht 10.000 CHF überschreitet. Ihnen werden dann die Materialkosten mit einem Abzug von 30% auf Ihrem jeweiligen Zahlungsweg rückerstattet. Die 30% Abzug decken die Wiedereinlagerungskosten für das bestellte Material.

Um vom Rückgaberecht Gebrauch machen zu könnnen, muss sowohl die Ware, als auch die Verpackung vollständig intakt sein.

Sonderbestellungen und Massanfertigungen sind vom Rückgaberecht ausgenommen.

Der Rücktransport wird von Nstone organisiert und vom Kunden bezahlt. Die Kosten für den Rücktransport können höher ausfallen, als die Kosten für den Antransport.